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01.04.2009 | 15:22 | Obstbau 

Steirische Obstwirtschaft befürwortet AGES-Feuerbrand-Strategie

Graz - Die Baumseuche Feuerbrand bedroht den gesamten steirischen Erwerbsobstbau sowie die landschaftsprägenden Streuobstbäume und -wiesen.

AGES-Feuerbrand-Strategie
(c) proplanta
Nur bei einer entsprechenden Witterung zur Obstblüte mit Tagesdurchschnitts-Temperaturen von über 16°C und leichter Feuchtigkeit zur Blüte bricht diese gefährliche Baumkrankheit aus. Wird sie nicht bekämpft, müssen die betroffenen Obstgärten im schlimmsten Fall gerodet werden. Auf dem Spiel steht somit eine wichtige zukunftsorientierte agrarische Sparte, die mehr als 5.000 Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum sichert, allein 2.000 in der Landwirtschaft. Sie erbringt in der Steiermark eine jährliche Wirtschaftsleistung von rund EUR 140 Mio.

Obstbauern, Imker, Landwirtschaftskammer und Land Steiermark bekennen sich daher zu der von der unabhängigen Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) vorgeschlagenen gesamtheitlichen Feuerbrand-Bekämpfungsstrategie, die heute in Wien vorgestellt worden ist. Diese sieht - wie berichtet - ein Maßnahmenbündel zur Bekämpfung und Beherrschung dieser Baumseuche vor.

Zudem verwiesen die Interessenvertretungen auch auf die Stellungnahme einer Arbeitsgruppe renommierter Humanmediziner zum Thema "Einsatz von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel". Die Experten kommen dabei zum Schluss: "...In Ermangelung von gesicherten Alternativen zur Bekämpfung von Feuerbrand scheint dem Einsatz von Streptomycin zur Therapie von akut bedrohlichen Pflanzenkrankheiten als "Gefahr im Verzug"-Regelung unter strengster amtlicher Kontrolle vonseiten der Humanmedizin nichts entgegenzustehen."


Spielhofer: Mit Thema Streptomycin-Einsatz objektiv umgehen

"Der mögliche Einsatz streptomycinhältiger Mittel ist die allerletzte Feuerwehr-Maßnahme, um den steirischen Obstbau zu retten. Derartige Pflanzenschutzmittel werden, wenn es die Witterung zur Obstblüte erfordert, von den Obstbauern mit höchstem Verantwortungsgefühl und nur unter strengsten, kontrollierten Auflagen verwendet. Ein möglicher Einsatz ist zudem vollkommen transparent. Er ist lückenlos nachvollziehbar und erfolgt nur nach kontrollierten Hinweisen des amtlichen Feuerbrand-Warndienstes. Ich appelliere an alle Kritiker, mit dem Thema Streptomycin-Einsatz objektiv und nicht einseitig tendenziös umzugehen", betonte Lorenz Spielhofer, Obmann der steirischen Erwerbsobstbauern.

"Streptomycinhältige Wirkstoffe sind derzeit leider die einzigen, wirksamen Bekämpfungsmittel der Baumseuche Feuerbrand, wenn alle anderen Maßnahmen aufgrund eines hohen Infektionsdruckes nicht ausreichen. Ziel ist es dennoch, so rasch wie möglich darauf verzichten zu können. Deshalb unterstützt der Bundesobstbau-Verband alle nationalen und internationalen Bemühungen, neue effiziente Wirkstoffe zu erforschen. Als Präsident des Bundesobstbau-Verbandes appelliere ich an NGOs und Medien, sachlich und verantwortungsvoll mit einem möglichen "Gefahr im Verzug"-Einsatz umzugehen, weil ansonsten die Obstbauern vor den Trümmern ihrer Existenz stehen und tausende Arbeitsplätze in Gefahr sind", so Anton Gangl, Präsident des Bundesobstbau-Verbandes.


Kontrollierter Einsatz nur nach Warndienst-Hinweisen

"Der Erwerb dieser Mittel ist nur mit einer amtlichen Bestätigung über die erforderliche Menge möglich und der Einsatz nur nach einem amtlichen Warndiensthinweis auf akute Feuerbrand-Gefahr zulässig. Es dürfen maximal zwei Anwendungen in der Blütezeit erfolgen und jede Anwendung ist der Behörde zu melden. Nicht benötigte Pflanzenschutzmittel müssen an die Händler zurückgegeben werden. Vom Landwirtschaftlichen Versuchszentrum des Landes werden die Bestätigungen für den Kauf ausgestellt, die Anwendungs-Meldungen erfasst und so die Mengen jedes einzelnen Betriebes überwacht. Die Anwendung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, die Überwachung der Händler erfolgt über das Bundesamt für Ernährungssicherheit", sagte Josef Pusterhofer vom Land Steiermark.


Nur bester Honig kommt auf den Markt

"Im Falle eines unvermeidbaren Einsatzes von streptomycinhältigen Mitteln zur Existenzsicherung des Erwerbsobstbaues wurden von den zuständigen Behörden alle Maßnahmen ergriffen, die eine rechtzeitige Information der Imker über die geplanten Einsatzorte sicherstellt. Weiters werden im Falle einer Anwendung eine begleitende kostenlose Kontrolle und gegebenenfalls der Ankauf von Honig durch das Land Steiermark garantiert, auch wenn nur gerade noch nachweisbare Spuren weit unter jeglichen Grenzwerten gefunden werden.

Das umfangreiche Honig-Monitoring mit begleitender Rückstand-Untersuchung ermöglicht es sicherzustellen, dass - wie im vergangenen Jahr - nur bester Honig auf den Markt kommt. Wenn überhaupt, dann kann nur Obstblütenhonig davon betroffen sein, wobei es sich aus Angebotsgründen nur um geringe Mengen von der Gesamternte handelt", ergänzte Josef Ulz, Präsident des Landesverbandes für Bienenzucht. (aiz)
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