Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

22.07.2008 | 07:11 | Praxis-Tipps 

Aktueller Rat: Einsatz von Gülle im Sommer und Herbst

Dresden - Bei der Gülle ist die Nährstoffwirkung nicht nur auf den Stickstoff begrenzt. Das macht sie bei steigenden Kosten für mineralische Dünger immer wertvoller.

Einsatz von Gülle
(c) proplanta
Beim Einsatz im Sommer ist besonderes Augenmerk auf die Absenkung der gasförmigen Ausbringungsverluste an Ammoniumstickstoff zu legen. Werden allerdings N-Mengen über den Bedarf der Bestände im Herbst ausgebracht, so führt das zu erhöhten Nitratausträgen über Winter. Bei den noch hohen Bodentemperaturen ist zu bedenken, je zeitiger die Ausbringung umso mehr organisch gebundener Stickstoff wird bis zur Vegetationsruhe pflanzenverfügbar.

Das wechselhafte und feuchte Wetter der letzten Tage hat auf vielen Standorten in Sachsen zu einer deutlichen Anfeuchtung der obersten Bodenschicht geführt. Damit sind günstigere Voraussetzungen für eine verlustarme Ausbringung vorhanden. Dringt die Gülleflüssigkeit unverzüglich in den Boden ein, kann das sonst so flüchtige Ammonium an die vorhandenen Sorptionsplätze gebunden und vor Ausgasung geschützt werden. Unverzichtbar ist allerdings auch die sofortige Einarbeitung. Zu beachten ist, dass bei hohen Tagestemperaturen mit starker Sonneneinstrahlung lediglich die frühen Morgenstunden bzw. der Abend genutzt werden. Ideal sind natürlich kühle und windstille bzw. Regentage.

Gülleanwendung im Spätsommer und Herbst setzt in jedem Fall voraus, dass die im Feld stehenden Früchte einen entsprechenden Düngebedarf aufweisen. Sie sollten in der Lage sein, den verabreichten Stickstoff bis zum Ende der Vegetation aufzunehmen. Neben den Zwischenfrüchten kommen Winterraps, Wintergerste und das Feldgras in Frage. Zulässig nach Düngeverordnung sind maximal 80 kg Gesamt-N oder 40 kg Ammonium-N pro ha. Es zeigt sich immer wieder, dass für eine optimale Entwicklung der Winterungen diese Obergrenze nicht ausgereizt werden muss. Bei lang anhaltender Vegetation werden noch große Teile des organisch gebundenen N pflanzenverfügbar. Feldgras oder auch die bereits angeführten Winterungen sind durchaus in der Lage diesen Stickstoff zu verwerten. Die Folge sind allerdings oft überwachsene Bestände und die erhöhte Gefahr von Auswinterungsschäden.

Einzuhalten sind die Sperrfristen der Düngeverordnung für organische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff. Das betrifft außer dem Stallmist alle weiteren Wirtschaftsdünger einschließlich Geflügelkot. Auf dem Ackerland gilt sie in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.


Quelle: Dr. Schliephake / LFL-Sachsen
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Gelbe Blattflecken in Wintergetreide

 Tierische Schaderreger in Zuckerrüben beachten

 Mais: Aussaat größtenteils abgeschlossen, Fokus liegt auf Unkrautbekämpfung

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung Cymbal Flow in Hopfen erteilt

 Getreidehähnchen in Weizenbeständen bisher kein Thema

  Kommentierte Artikel

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau