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28.09.2008 | 03:22 | Humusbilanz  

Aktueller Rat: Pflanzenbau - Humusbilanz deckt Unter- und Überversorgung auf

Dresden - Hintergrund jeglicher Überlegungen ist die nachhaltige Sicherung der Fruchtbarkeit der ackerbaulich genutzten Böden.

Humusbilanz deckt Unter- und Überversorgung auf
(c) proplanta
Aufgrund der Bedeutung der organischen Substanz für die Nachhaltigkeit der Betriebe muss für jeden Ackerschlag mindestens eine ausgeglichene Humusbilanz für die Fruchtfolgerotation angestrebt werden. Aus einer 6jährigen Analyse von über 1.000 Dauertestflächen im Bundesland Sachsen geht zunächst hervor, dass je nach verwendeter Methode zur Humusbilanzierung z.T. ganz verschiedene Ergebnisse berechnet worden sind.

Auf Basis einer genaueren standortangepassten Methode, die auf die Veränderung der Humusgehaltes des Bodens geeicht wurde, ist auf etwa der Hälfte der Ackerflächen eine optimale Versorgung mit organischer Substanz gegeben (Versorgungsgruppe C). Nicht ganz ein Drittel der Schläge erhält eine hohe bis sehr hohe Versorgung der Versorgungsgruppe D und E (vor allem die Gebirgsregionen), während der Anteil mit einer deutlichen Unterversorgung (Gruppen B u. A) bei etwas über 20 % zu veranschlagen ist (vor allem die Lehmböden des Mittelsächsischen Lössgebietes sowie Flächen der Sächsischen Heide und des Elbtales). Hier reicht der Versorgungsgrad mit organischer Substanz nicht aus, so dass auch die Humusgehalte mit der Zeit abfallen werden.

Sowohl auf den unterversorgten als auch auf den überversorgten Flächen besteht daher ein Handlungsbedarf, der mit Hilfe der Humusbilanzierung genauer umrissen werden kann. Auf der einen Seite sollten unterversorgte Flächen auf ein optimales Versorgungsniveau (Versorgungsgruppe C) angehoben werden. Auf der anderen Seite können Flächen mit relativer Überversorgung durch eine bessere Verteilung der organischen Materialien auf alle Betriebsflächen ausgeglichen werden. Ein gewisses zusätzliches Abfuhrpotenzial für Stroh und anderen heute immer wertvoller werdenden Reststoffen könnte zudem einer außerbetrieblichen Verwertung zugeführt und dem Betriebseinkommen angerechnet werden.

Quelle: Dr. Kolbe / LFL-Sachsen
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