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20.09.2010 | 08:12 | Praxis-Tipp  

Aktueller Rat zum Pflanzenbau: Nährstoffbilanzierung

Dresden - Nährstoffvergleiche, wie sie die Düngeverordnung vorschreibt, informieren über die Effizienz und Umweltverträglichkeit der Düngung.

Praxis-Tipp
Vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen sie Aussagen zum grundsätzlichen Entwicklungstrend von Bilanzsalden, zur Nährstoffsituation und zur Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung. Nährstoffüberschüsse bzw. -defizite sowie Gefährdungspotenziale können erkannt und bei Düngungsmaßnahmen entsprechend beachtet werden.

Der betriebliche Nährstoffvergleich entsprechend der Düngeverordnung ist für Stickstoff und Phosphor für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen. Den höchsten Informationsgehalt für den Landwirt besitzen ohne Zweifel die schlagbezogenen Bilanzen. Hier wird die Nährstoffzufuhr durch Handels- und Wirtschaftsdünger, Kompost, Klärschlamm und die legume N-Bindung mit der Nährstoffabfuhr durch pflanzliche Ernteprodukte verglichen. Mangel oder Überschuss werden erkennbar, so dass Schlussfolgerungen für eine bedarfsorientierte und umweltgerechte Düngung abgeleitet werden können. Hinzu kommt, dass für Phosphor die aktuelle Nährstoffversorgung des Bodens bei der Bewertung der Bilanzergebnisse einbezogen werden sollte. So sind für diesen Nährstoff positive Bilanzsalden bei niedrigen Bodengehalten und negative Salden bei hoher Bodenversorgung pflanzenbaulich und wirtschaftlich sinnvoll. Im Bereich anzustrebender optimaler Bodengehalte ist eine ausgeglichene Bilanz durch entzugorientierte Düngung empfehlenswert.

Da die Düngeverordnung eine Bewertung der Bilanzsalden im Durchschnitt für Stickstoff über 3 Jahren und für Phosphor über 6 Jahren je ha und Jahr vorsieht, ist jedem Landwirt anzuraten, die Ergebnisse sorgfältig zu analysieren. Zu den Ausgangsdaten und Ergebnissen der Nährstoffvergleiche besteht Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren nach Ablauf des Düngejahres. Längerfristig geben sie Auskunft darüber, ob die realisierten Düngungsmaßnahmen  ökonomisch und ökologisch sachgerecht waren. Grundsätzlich sind die Salden für Stickstoff einerseits und für Phosphor anderseits differenziert zu bewerten. Für den letztgenannten Nährstoff sollte immer – wie bereits vermerkt – die aktuelle Bodenversorgung in die Betrachtung einbezogen werden. In Sachsen dominieren für Phosphor  infolge des Abbaus der Tierbestände und der drastischer Einsparung bei der Grunddüngung negative Bilanzen. Eine Erhöhung des Flächenanteils der nicht optimalen Versorgung bei P (Gehaltsklasse A und B) ist die Folge einer derartigen Entwicklung. Neuere Untersuchungsergebnisse der Jahre 1997 bis 2009 zeigen bereits deutlich, dass im Trend ein Absinken des P-Versorgungszustandes der Böden in Sachsen zu registrieren ist. Wenn diese Entwicklung insbesondere der reduzierten Düngung längerfristig anhält, ist ein weiterer Rückgang des Versorgungszustandes der Böden mit Auswirkungen auf die Ertragsbildung und Ertragsstabilität zu befürchten.

Obwohl bei der Düngeverordnung nicht gefordert, ist ein Nährstoffvergleich für Kalium fachlich vernünftig und sinnvoll. So treffen die obigen Ausführungen zur P-Versorgung auch für die K-Versorgung der Böden im Freistaat Sachsen zu.

Quelle: Dr. Ernst / LfULG Sachsen
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