(c) proplanta Wer nämlich die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ gewählt hat, darf nur nach pflanzenbaulicher Beratung und mit Zustimmung durch die untere Landwirtschaftsbehörde, eine Einzelpflanzenbekämpfung durchführen.
Hinweis: Der Antrag ist bei der unteren Landwirtschaftsbehörde, unter Angabe der Flächen, formlos schriftlich zu stellen.
(Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis und vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.04.2016)
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