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01.05.2016 | 00:22 | Einzelpflanzenbehandlung 

Ampfer im Grünland bekämpfen

Karlsruhe - Vorsicht bei der Einzelpflanzenbehandlung von Ampfer. Dabei ist in Baden-Württemberg einiges zu beachten.

Ampfer im Grünland
(c) proplanta
Wer nämlich die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ gewählt hat, darf nur nach pflanzenbaulicher Beratung und mit Zustimmung durch die untere Landwirtschaftsbehörde, eine Einzelpflanzenbekämpfung durchführen.

Hinweis: Der Antrag ist bei der unteren Landwirtschaftsbehörde, unter Angabe der Flächen, formlos schriftlich zu stellen.

(Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis und vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.04.2016)
LTZ Augustenberg
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