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21.04.2015 | 13:20 | Pflanzenschutz-Sachkunde 

Antrag für Sachkundenachweis nicht vergessen

Hannover - Gelernt ist gelernt – aber in Sachen Pflanzenschutz reicht den Behörden die Sachkunde aus der Ausbildung nicht mehr aus.

Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Ab diesem Jahr müssen die sogenannten „Altsachkundigen“, also diejenigen, die am 14. Februar 2012 bereits sachkundig oder in Ausbildung waren, eine verpflichtende Fortbildung in Sachen Pflanzenschutz belegen.

Die Frist für die Beantragung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz endet am 26. Mai, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Bis dahin müssen die Landwirte eine Fortbildung besucht haben, um ihren Sachkundenachweis aufrecht zu erhalten. Diese Voraussetzungen gelten nur für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Hobbygärtner dürfen weiter ohne Fortbildung und Nachweiskarte Pflanzenschutzmittel ausbringen.

Bislang galten bei den 100.000 Sachkundigen der Gehilfenbrief, die Landwirtschaftsurkunde oder das Zeugnis eines landwirtschaftlichen Studiums als Sachkundenachweis. Ab Oktober werden diese Dokumente für den Bereich Pflanzenschutz durch eine einheitliche Plastikkarte abgelöst. Nur Landwirte, die im Besitz dieser Karte sind, dürfen ab 26. November Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen.

Pflanzenschutzberatung oder der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln werden ebenfalls nur noch mit der Karte erlaubt sein. Die neuen Karten werden voraussichtlich im September an alle Sachkundigen verschickt. (LPD)
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