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28.06.2012 | 14:44 | Weinmarkt 

Bundesregierung erneuert Weingesetz zum Schutz der Gesundheit

Berlin - Die Bundesregierung legt den Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes vor.

Wein
(c) proplanta
Ziel der Novellierung ist unter anderem die Einbeziehung des Jungweins bei der Berechnung der von Betrieben von anderen Betrieben übernommenen Mengen von Weinerzeugnissen, um Ungleichheit im Wettbewerb zu vermeiden.

Des Weiteren soll durch die Übernahme von Sanktionsmaßnahmen aus dem Lebensmittelrecht in das Weingesetz gewährleistet werden, dass die Gesundheit gefährdende Weine den zuständigen Behörden rechtzeitig gemeldet werden können. (hib/EIS)
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