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16.09.2007 | 17:00

BVL erteilt wegen Mäuseplage Ausnahmegenehmigung für Köder

Berlin - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt seit dem 4. September eine Ausnahmegenehmigung für das Mittel "Ratron Feldmausköder" zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen.

Feldmaus
(c) proplanta
Landwirten wird damit für rund drei Monate gestattet, das chlorphacinonhaltige Mittel oberflächlich auszubringen in Getreide, Raps, Klee, Kleegras, Luzerne, bei Gräsern zur Saatguterzeugung sowie in Wiesen und Weiden. Die Genehmigung ist an enge Anwendungsbestimmungen geknüpft: So muss der zuständige Pflanzenschutzdienst die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen und die Anwendung anordnen. Dabei muss sich der Pflanzenschutzdienst im Hinblick auf geschützte Wirbeltierarten, wie zum Beispiel den Feldhamster, mit den zuständigen Naturschutzbehörden abstimmen. Außerdem darf das Mittel nicht in Häufchen ausgelegt und nicht auf unbewachsenen Flächen ausgestreut werden. Damit wird das Risiko vermindert, dass andere Tiere den Köder aufnehmen.
 
In weiten Teilen Deutschlands ist es in diesem Jahr zu einer starken Vermehrung von Feld- und Erdmäusen gekommen. Zur Nahrung der Tiere gehören Gräser, Kräuter und auch Baumrinde. Entsprechend richten sie Schäden in Grünland, Getreide- und Rapsansaaten sowie in Obstplantagen an. Massenvermehrungen von Feldmäusen treten etwa alle drei bis fünf Jahre auf. Eine milde Witterung im Winter und Frühjahr und der Verzicht aufs Pflügen begünstigen die Vermehrung der Mäuse zusätzlich. Neben der Feldmaus bereitet derzeit auch die Erdmaus Probleme. Natürliche Feinde der Feld- und Erdmäuse haben auf die starken Populationsschwankungen der Mäuse nur einen geringen Einfluss.
 
Zur Bekämpfung von Nagetieren sind Mittel mit den Wirkstoffen Zinkphosphid und Chlorphacinon zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt werden, für die Chlorphacinonköder ist normalerweise die Verwendung so genannter Köderstationen vorgeschrieben. Beide Verfahren sind bei derart großen Befallsflächen, wie sie jetzt vorliegen, aus logistischen und arbeitstechnischen Gründen nicht mehr durchführbar. Das BVL hat deshalb eine 120 Tage gültige Ausnahmegenehmigung erteilt, die gestattet, das Mittel "Ratron Feldmausköder"  statt in Köderstationen im Streuverfahren auszubringen.
 
Der Wirkstoff Chlorphacinon hemmt die Blutgerinnung und lässt die Wände der Blutgefäße durchlässig werden. In der Folge kommt es zu inneren Blutungen, an denen die Mäuse eingehen. Die Wirkstoffkonzentration im Köder ist so eingestellt, dass eine tödliche Wirkung nur erreicht wird, wenn die Nager über mehrere Tage von dem Köder fressen. Das Risiko, dass Beutegreifer durch Fraß vergifteter Mäuse zu Schaden kommen, ist bei diesem Wirkstoff gering. Chlorphacinonköder werden in Deutschland seit langer Zeit zur Bekämpfung von Schadnagern eingesetzt. Aus den letzten 15 Jahren sind dem BVL keine Vergiftungen von Beutegreifern durch die Anwendung von Chlorphacinon bekannt. (BVL)
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