(c) proplanta Neben vielen Diskussionen zum Bezeichnungsrecht stehen unter anderem auch oenologische Verfahren, wie z. B. die Süßung von Weinen mit RTK (rektrifiziertes Traubenmostkonzentrat) zur Diskussion. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Norbert Schindler, MdB, hat den rheinland-pfälzischen Weinbauminister Hendrik Hering angeschrieben und sich gegen die Zulassung einer generellen Süßungsmöglichkeit von Weinen mit RTK ausgesprochen.
Es könne nicht sein, dass dies wie vorgesehen im Umfang von bis zu 4 % Volumenalkohol erlaubt werde. Der BWV fürchte im Falle einer Umsetzung dieser fragwürdigen Regelung erhebliche negative Auswirkungen für den heimischen Weinbau. Eine solche „Ergänzung" heimischer Weine mit dem in der Regel importierten RTK stehe dem Grundsatz einer eindeutigen Herkunftsbezogenheit der Weine entgegen und führe zudem zu einer Verwirrung der Verbraucher. Die bisherige Regelung, wonach zur harmonischen Abrundung der Weine eine kleine Menge Süßreserve in gleicher Qualität und Herkunft zugesetzt werden dürfe, reiche vollkommen aus. Mit der jetzt vorgesehenen Regelung könne der Wein zwei Mal mit RTK ergänzt werden, einmal bei der Anreicherung des Mostes vor der Gärung und als Süßung im Wein nach der Gärung. Dies könne so sicher nicht gewollt sein, so der BWV-Präsident in seinem Schreiben an Staatsminister Hering.
Darüber hinaus führe die Möglichkeit einer Süßung von Weinen mit RTK zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen, so Schindler. Es sei davon auszugehen, dass in diesem Fall der Bezug von unvergorenem süßem Traubenmost als Süßreserve durch die Kellereien im Herbst stark zurückgehe. Eine solche Aufwertungsmöglichkeit einfachster Weine drohe zudem das für die heimischen Weinbaubetriebe besonders wichtige Qualitätsweinsegment zu unterlaufen.
BWV-Präsident Schindler bat Staatsminister Hering daher in seinem Schreiben um Unterstützung. Die vorgesehene Süßungsmöglichkeit mit RTK dürfe keinesfalls umgesetzt werden. Die negativen wirtschaftlichen Folgen für den rheinland-pfälzischen Weinbau und die zweifelhafte Ergänzung heimischer Weine mit fremdem RTK seien weder im Interesse der Weinbaubetriebe noch der Verbraucher, so Schindler abschließend. (BWV)
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