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15.03.2011 | 20:00 | Erhalt der Imkerei in Deutschland  

D.I.B.-Präsident fordert Einhaltung der Nulltoleranz bei Saatgut

Wachtberg - Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V., Peter Maske, forderte heute in einem Schreiben die Ministerpräsidenten aller Bundesländer auf, sich in der Sitzung des Bundesrates am Freitag für den Erhalt der Imkerei in Deutschland einzusetzen.

Nulltoleranz-bei-Saatgut
Damit setzt man sich auch für die flächendeckende Bestäubung ein und stimmt gegen den Vorschlag des Agrarausschusses, die Nulltoleranz bei Saatgut aufzuheben. Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung und der Anfang aller Lebensmittelproduktion.

Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte am 28. Februar 2011 einen Entschließungsantrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, durch "Verwaltungsvorschrift eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren", das heißt, den Weg für gentechnisch verändertes Saatgut frei zu machen. Einmal auf dem Feld ausgebracht, kann sich dieses GVO-Saatgut unkontrolliert ausbreiten.

"Eine Aufweichung der jetzt bestehenden Nulltoleranz hätte fatale Folgen für die gesamte Imkerei in Deutschland", so Maske. Denn eine Ausbringung von Saatgut, das Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, welches keine lebensmittelrechtliche Zulassung hat, birgt die Gefahr einer Eintragung von Pollen in den Honig. Selbst durch geringste Mengen von Pollen nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen verliert Honig seine Verkehrsfähigkeit.

Dies stellte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes im aktuellen Verfahren klar. Er fordert daher die konsequente Anwendung der so genannten Nulltoleranz. Honig ist im Bewusstsein der Verbraucher ein hochwertiges und unbelastetes Nahrungsmittel. Eine Vermarktung von Honig würde durch die Verbreitung von mit GVO verunreinigtem Saatgut erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.

Ein Rückgang der Imkerei wäre die Folge. Die Imker fordern daher jetzt von der Politik, dass der Grundgedanke der Koexistenz auch für die Bienenhaltung umgesetzt und die Rechte der Imker nicht mit solch folgeschweren Entscheidungen untergraben werden. (ots)
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