Grundlage für diese unerwartete Entwicklung ist eine gegen die Europäische Kommission eingereichte Klage betreffend Devrinol FL. Die Kommission hatte im November 2008 entschieden, dessen Wirkstoff Napropamid nicht in den Anhang 1 der europäischen Pflanzenschutzrichtlinie aufzunehmen und damit nationalen Pflanzenschutzzulassungen die Basis entzogen. Gegen diese Entscheidung der Kommission liegt nun ein Beschluss des Europäischen Gerichts Erster Instanz vor.
Mit dem neuen Bescheid des BVL ist der Handel von Devrinol FL ab sofort wieder möglich.
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