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Auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau beginnt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten (Gülle, Gärrückstände) am 01. November. Sie endet am 31. Januar.
Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist vom 01. Dezember bis 15. Januar.
In roten Gebieten und Wasserschutzgebieten gelten abweichende Zeiten.
Praxistipp: D. Silberzahn und B. Engert vom Landwirtschaftsamt Bad Mergentheim stehen zur Übermittlung weiterer Informationen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Tel.: 07931/4827-6303 bzw. -6351
(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 27.10.2023)