- Betriebe die im Kalenderjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Düngejahr 2023 erstellen und bis zum 01.03.2024 vorliegen haben.
- Betriebe die im Wirtschaftsjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das WJ 2023/24 erstellen und bis zum 31.12.2024 vorliegen haben.
Die Experten vom Sinsheimer Amt empfehlen die Stoffstrombilanz auf Düngung-BW zu erstellen. Zusätzlich zu allen Angaben der
Nährstoffbilanz muss Alles was in den
Betrieb kommt (Tiere, Futtermittel, Saatgut, etc.) und Alles was den Betrieb verlässt (tierische und pflanzliche
Erzeugnisse, organischer Dünger etc.) angegeben werden.
Für
Betriebe ohne Tierhaltung ist die Stoffstrombilanz nur wenig aufwändiger als die Nährstoffbilanz es war.
Weitere Infos gibt es beim LTZ unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 24.10.2022)