Düngung: Verschiebung der Sperrfrist im Landkreis GöppingenKarlsruhe - Auch in diesem Jahr wird der Verbotszeitraum für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 DüV für den gesamten Landkreis Göppingen um zwei Wochen auf den 15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024 verschoben. |
(c) proplanta In diesem Zusammenhang informiert T. Kielmann, Pflanzschutz- und Anbauexperte am Landwirtschaftsamt in Göppingen: „Ausgenommen von dieser Sperrzeitverschiebung sind Flächen innerhalb von Problemgebieten.“
Alle weiteren Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung, die wasserrechtlichen Vorschriften sowie die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO – bleiben von dieser Ausnahme unberührt und sind zwingend zu beachten.
(Informationen des Landkreis Göppingen vom 23.10.2023)
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LTZ Augustenberg |
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