Wie das Forschungsinstitut
Agroscope berichtete, wurde ein Prozess für die Genehmigung entwickelt. In umfangreichen Feld- und Prüfstandversuchen sowie umfassenden Abklärungen hätten fünf Bundesstellen, darunter auch die Bundesämter für Umwelt (BAFU) sowie Zivilluftfahrt (BAZL), einen Prozess erarbeitet, der gleichzeitig der Sicherheit des Luftraums, der Präzision der Pflanzenschutzanwendung und dem Schutz von Mensch und Umwelt Rechnung trage.
Laut Agroscope ermöglicht es die heutige Drohnentechnologie, in geringer Höhe, sehr präzise und automatisch gesteuert über einem Pflanzenbestand zu fliegen. Der nach unten gerichtete Luftstrom der eingesetzten Multikopter sorge für eine geringe Abdrift des Pflanzenschutzmittels. Verschiedene Messungen im Weinbau hätten gezeigt, dass diese geringer seien als bei üblichen Gebläsespritzen. Ziel sei es, die Möglichkeiten der Technologie, insbesondere als abdriftarme Alternative zu Helikoptersprühflügen, der Praxis zugänglich zu machen.
Um die Zulassung für den Pflanzenschutz zu erhalten, müssen die Drohnen nach Angaben von Agroscope eine vorgegebene Flugroute automatisch mit maximal 50 cm Abweichung abfliegen können. Zusätzlich müssten die Vorschriften des BAZL für die Flugsicherheit erfüllt werden, und die Abdrift dürfe einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Künftig würden zugelassene Drohnen, wie alle Spritzgeräte, alle drei Jahre einen Spritztest absolvieren, um die Funktionalität langfristig zu sichern.