Die in der
Zuckerrübe zugelassene und empfohlene Aufwandmenge beträgt 2x1,2 Liter/ha. Das Produkt weist neben der Wirkung gegen Cercospora-Blattflecken auch eine Wirkung gegenüber den Rübenkrankheiten Echtem Mehltau, Ramularia-Blattflecken, Rübenrost und Stemphylium auf.
Der Vollständigkeit weist die Firma Bayer darauf hin, dass es bei den Kennzeichnungsbestimmungen Änderungen gegeben hat. Es gelten jetzt die Kennzeichnungsbestimmungen NN2001 und NN2002. in diesem Zusammenhang wird die Firma Bayer weitere Informationen zwecks der Umetikettierung der Bestandsware informieren.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.04.2024)