Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat ein Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen drei
Gentechnikgegner aufgehoben. Dies teilte eine Sprecherin des OLG am Mittwoch mit. Die Gentechnikgegner waren am 22. Juli 2012 wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt.
Nach Ansicht des OLG ging das Landgericht nicht ausreichend auf die Genehmigung für die Pflanzung des gentechnisch veränderten Weizens ein. Die Angeklagten hatten den Genehmigungsbescheid als grob rechtswidrig gerügt. Der Ende 2006 gestartete Versuchsanbau des Leibnitz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben war im April 2008 teilweise zerstört worden. (dpa/sa)