Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat gemäß Artikel 53 (Notfallsituation im Pflanzenschutz) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i.V.m. § 29
Pflanzenschutzgesetz, die Ausbringung in Deutschland für den Zeitraum vom 27. Januar bis 26. Mai 2014, genehmigt.
Drahtwürmer stellen seit einigen Jahren eine ernsthafte Gefährdung des Kartoffelanbaus in Deutschland dar. Diese ernähren sich unter anderem von Kartoffeln und verursachen so Fraßschäden und braune Flecken. Schadhafte Kartoffeln können nach Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels dem Verbraucher nicht angeboten werden. Dies bedeutet für den Landwirt erhebliche Einbußen durch nicht zu vermarktende Ware.
Ergebnisse regelmäßiger Qualitätskontrollen der zuständigen Landwirtschaftskammern zeigen, dass ohne den Einsatz von Goldor Bait auf den betroffenen Flächen mit einem Ernteausfall von 30 bis 100 Prozent zu rechnen ist. Erst seitdem Landwirten ein geeignetes Insektizid zur Verfügung steht, kann der Schaden durch Drahtwürmer eingedämmt werden.
Mit Goldor Bait steht erstmals ein effizientes und sicheres Ködergranulat zur Verfügung. Es trägt somit zum Erhalt des regionalen Kartoffelanbaus in Deutschland bei.
Ausbringung mit zugelassener Applikationstechnik
Goldor Bait ist sicher für Mensch, Tier und Umwelt, wenn es gemäß den Anwendungshinweisen eingesetzt wird. Bei der Ausbringung kommt eine spezielle, vom Julius-Kühn-Institut (
JKI) zugelassene, Applikationstechnik zum Einsatz. Das Granulat wird so ohne Staubentwicklung gemeinsam mit den Kartoffeln ausgesät und sofort mit Erde vollständig bedeckt. Dadurch wird verhindert, dass Nützlinge wie
Bienen mit dem Produkt in Kontakt kommen.
Der in Goldor Bait enthaltene Wirkstoff Fipronil wurde aufgrund einer möglichen Beeinträchtigung der Bienengesundheit von der
EU-Kommission für die Saatgutbehandlung in Sonnenblumen und Mais auf zwei Jahre befristet untersagt. Andere Anwendungen, dazu zählt auch Goldor Bait, sind von dem Verbot nicht betroffen. (basf)