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28.02.2011 | 08:12 | Praxis-Tipp 

Hinweise zur Stickstoff- und Schwefeldüngung im Frühjahr 2011

Dresden - Die ungünstigen Bestell- und Wachstumsbedingungen im Herbst 2010 haben dazu geführt, dass gegenwärtig die Bestände von Raps und Wintergetreide vielerorts eine nur unterdurchschnittliche Entwicklung aufweisen.

Düngemittel
(c) proplanta
Übernässte Böden sowie Strukturschäden infolge zu nasser Herbstbestellung hemmten zudem das Wurzelwachstum. Der frühe Wintereinbruch in der 3. Novemberdekade beendete das Pflanzenwachstum vorzeitig. Die überdurchschnittlich hohen Niederschläge der vergangenen Monate haben zu einer starken Sickerwasserbildung und damit zu einer verstärkten Stickstoff- und Schwefelauswaschung aus der durchwurzelten Bodenschicht geführt.

Untersuchungen von 239 Dauertestflächen sowie von 262 Versuchs- und Praxisflächen ergaben, dass mit zunehmender Bodengüte die Nmin-Gehalte deutlich ansteigen (s. Tab.). Gleichzeitig nimmt die Spannweite der Werte zu. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die mittleren Nmin-Gehalte auf wesentlich niedrigerem Niveau. Für die N-Düngebedarfsermittlung entsprechend der Düngeverordnung können diese Untersuchungsergebnisse als Orientierungswerte herangezogen werden.


Wegen der starken Streuung der Werte werden jedoch möglichst schlagbezogene Nmin-Untersuchungen empfohlen. Das trifft vor allem für organisch gedüngte Flächen zu. Die Treffsicherheit der N-Düngungsempfehlungen ist um so besser, je weniger Zeitdifferenz zwischen der Nmin-Bodenprobenahme und dem N-Düngungstermin liegt. Eine Probenahme weit vor Vegetationsbeginn ist daher fachlich nicht zu rechtfertigen. Grundsätzlich ist auf eine für den Schlag repräsentative Probenahme zu achten. Das trifft besonders für heterogene Schläge zu.

Bei der Andüngung sind vor allem die jeweiligen Nmin-Gehalte, die Bestandesentwicklung und die Ertragserwartung zu beachten. Letztere kann infolge der ungünstigen Herbstbedingungen und der Kahlfröste Ende Februar beeinträchtigt sein, was bei der Düngebedarfsermittlung zu beachten ist.

Schwache Bestände sind zuerst und ausreichend mit N zu versorgen, um so die Bestockung zu fördern. Normal entwickelte Bestände sollten nur leicht erhöht angedüngt werden, um den Aufbau zu dichter Bestände vor allem auf leichten Böden wegen der Trockenstressgefahr zu vermeiden.

Die Anschlussgabe ist zeitlich und mengenmäßig so zu steuern, dass keine N-Angebotslücke entsteht. Bei hohem Andüngungsbedarf wird eine Gabenteilung empfohlen. Dadurch erhält man sich die Option, während der Bestockung bis zum Schossen mit einer Nachdüngung auf die Bestandesentwicklung korrigierend eingreifen zu können. Zuviel vorgelegter Stickstoff hingegen schränkt die Handlungsmöglichkeiten ein und begünstigt die Lagerbildung. Bei Raps sollte bei der N-Düngebedarfsermittlung die in der Biomasse gespeicherte N-Menge berücksichtigt werden.

Zur Absicherung einer optimalen Ertragsbildung von Raps und Getreide wird auf leichten und flachgründigen sowie heterogenen Standorten eine S-Düngung von 20 bis 40 kg/ha zu Vegetationsbeginn empfohlen. Auf den sorptionsstarken Lö-Standorten ist nicht grundsätzlich mit einem S-Düngebedarf zu rechnen. Hier ist es ratsam, den S-Düngebedarf vorrangig mit Hilfe des Schwefelschätzrahmens oder auch mit Smin-Untersuchungen abzuklären bzw. die Bestände regelmäßig auf Mangelsymptome zu bonitieren.

Zur Abdeckung des S-Bedarfes ist besonders der Einsatz S-haltiger N-Dünger zu Vegetationsbeginn geeignet. Bei nicht optimaler Mg-Versorgung sollte Kieserit verwendet werden. Nach dem nassen Herbst und kaltem Winter ist besonders auf die Borversorgung der Rapsbestände zu achten. Sicheren Aufschluss über den Versorgungszustand liefern Boden- oder Pflanzenanalysen. Im Bedarfsfall kann die Borzufuhr als Blattdüngung (0,4 kg B/ha) oder als Bodendüngung (1,5 bis 2,3 kg B/ha) erfolgen. Auch bei Wintergetreide wird vor allem auf leichten Böden die S-Düngung immer wichtiger. Spritzungen (1 - 2 x) mit Bittersalz sind in akuten Fällen zu empfehlen.

Zu beachten ist, dass die Düngeverordnung das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphor auf überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte (Schneehöhe >5 cm) und damit nicht aufnahmefähige Böden untersagt. Selbst geringe Niederschläge können unter diesen Bedingungen zu einem oberflächlichen Abschwemmen der Düngemittel führen. Neben direkten finanziellen Verlusten für den Landwirt kommt es zur Ungleichverteilung von Nährstoffen auf dem Feld mit negativen Auswirkungen auf die Ertragsbildung und Produktqualität.

Für die Düngebedarfsermittlung lässt die Düngeverordnung neben der ausdrücklich zu favorisierenden Bodenuntersuchung auch die Übernahme von Nmin-Untersuchungsergebnissen vergleichbarer Praxisschläge oder die Nutzung von Beratungsempfehlungen zu.

Der optimale N-Düngungstermin liegt für Getreide und Raps im Zeitraum um den Vegetationsbeginn. Dieser Termin ist im langjährigen Durchschnitt Anfang bis Mitte März. Zuerst sollte schwach entwickelter Raps und dann spätgedrilltes Getreide und zuletzt die normal bis gut entwickelten Bestände gedüngt werden. Wegen der sich vielerorts verschlechternden PK-Bodenversorgung ist der Einsatz von Mehrnährstoffdüngern, mit denen neben Stickstoff frisches Phosphat und Kalium in Wurzelnähe gebracht werden, verstärkt in Erwägung zu ziehen. Das trifft vor allem für Verwitterungsböden und leichte D-Standorte sowie für geschwächte Bestände zu.

Da die optimale Stickstoffversorgung der Pflanzen von vielen Faktoren abhängt, wird jedem Landwirt geraten, das bewährte Beratungsprogramm BEFU für die Düngebedarfsermittlung zu nutzen. Eine über der BEFU-Empfehlung liegende N-Düngung führt in der Regel zu keinem ökonomischen Mehrertrag. Neben der Düngebedarfsermittlung ermöglicht BEFU auch die Berechnung der Nährstoffvergleiche, die entsprechend der Düngeverordnung bis Ende März vorliegen müssen. Die aktuelle Version BEFU 2011, in die Bausteine zur Berücksichtigung der Langzeitwetterprognose und zur biomasseabhängigen N-Düngung des Winterrapses integriert wurden, kann von Landwirten, Beratern und Laboren einschließlich der benötigten Dokumentation sowie der Datenbelege ab sofort aus dem Internet unter folgendem Link herunter geladen werden: www.landwirtschaft.sachsen.de/befu.

Quelle: Dr. Albert, H.-J. Kurzer / LfULG Dresden
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