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16.04.2023 | 12:30 | Ausnahmegenehmigung 

Italienische Winzer fordern Erlaubnis für Chlorpyrifos-Anwendung

Rom - Die Verbreitung der Goldgelben Vergilbung macht den Winzern in Nord- und Mittelitalien zunehmend zu schaffen.

Goldgelben Vergilbung
(c) proplanta
Der Landwirtschaftsrat der Region Venetien, Federico Caner, hat deshalb jetzt eine Ausnahmegenehmigung gefordert, damit trotz des EU-Verbots das Insektizid Chlorpyrifos auch im Weinbau angewendet werden darf. Für den Obstbau besteht in Italien eine solche Ausnahmeerlaubnis.

Die Anfrage an die zuständige Pflanzenschutzbehörde, dieses Mittel mit äußerster Vorsicht auch gegen die Goldgelbe Vergilbung anwenden zu dürfen, komme nicht nur aus Venetien alleine, sondern aus verschiedenen Regionen, so Caner. Es handele sich um „die einzig wirksame Waffe, die wir gegen die Goldgelbe Vergilbung haben und anwenden können, wenn wir vermeiden wollen, dass unsere Weinkultur zugrunde geht“. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, dass man den Wirkstoff bei Obstbäumen anwenden dürfe, bei Rebstöcken jedoch nicht.

Derweil wies der Regionalabgeordnete von der Demokratischen Partei, Andrea Zanoni, darauf hin, dass es sich bei Chlorpyrifos um ein Nervengift handle, das schwerwiegende Folgen für die geistige Entwicklung der Kinder habe, wie mehrere Studien bewiesen hätten. „Und nichtsdestotrotz erlaubt die Region weiter, den Einsatz zur Bekämpfung von bestimmten Schädlingen“, monierte Zanoni mit Blick auf den Obstbau.

In der Europäischen Union ist das Insektizid und sein Ableger Chlorpyrifosmethyl seit Anfang 2020 nicht mehr zugelassen. Im vergangenen Jahr zogen die USA nach. Dort war der Einsatz dieses Mittels mit der Einführung des gentechnisch veränderten Bt-Maises zuvor stark zurückgegangen. In Deutschland sind nach offiziellen Angaben schon seit 2011 keine Produkte mit diesem Wirkstoff mehr auf dem Markt.
AgE
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