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17.11.2014 | 00:06 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Kurzumtriebsplantagen zum Gewässerschutz

Jena - Kurzumtriebsplantagen (KUP) überzeugen durch ihre vielseitige Einsetzbarkeit sowie durch die Verknüpfung von Landwirtschaft und Ökosystemdienstleistung auf ein und derselben Fläche.

Kurzumtriebsplantage - Weiden
(c) proplanta
Vorrangiges Ziel der KUP ist die Produktion von Energieholz mit schnellwachsenden Baumarten wie Pappel und Weide. Gleichzeitig können gewässerbegleitende Kurzumtriebsplantagen einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) leisten. Die WRRL verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten bis 2015 einen „guten Zustand“ ihrer Gewässer herbeizuführen. Der Zustand der Oberflächengewässer in Deutschland zeigt aber, dass aufgrund tiefgreifender Veränderung in der Hydromorphologie und wegen zu hoher Nährstoffgehalte nur ein kleiner Teil der Gewässer den angestrebten „sehr guten“ oder den „guten ökologischen Zustand“ aufweist.

Durch KUP-Streifen zwischen Acker und Fließgewässer lässt sich eine zusätzliche stoffliche Entlastung der Gewässer sowie darüber hinaus eine ökologische Aufwertung des Uferbereiches erreichen. Die Pufferwirkung der KUP-Streifen beruht auf der verstärkten Ablagerung und Infiltration von Nährstoffen in den KUP aufgrund einer ganzjährigen Bodenbedeckung, tiefreichender Durchwurzelung und einer langjährigen Bodenruhe. Die Bodenbedeckung verringert die Fließgeschwindigkeit des Oberflächenabflusses, was zur Ablagerung der Sedimentfracht schon in den ersten fünf Metern führt. Für eine effiziente Infiltration gelöster Stoffe ist aber eine Streifenbreite von 10 bis 30 m notwendig.

Anbauempfehlungen für Pufferstreifen in den KUP



Bei der Anlage von KUP-Pufferstreifen gilt es, einige Besonderheiten gegenüber herkömmlichen flächigen KUP zu beachten. Die Streifenbreite sollte mindestens 12 bis 18 m betragen, um erosionsbedingte Stoffflüsse effizient zurückzuhalten. Bedingt durch die geringe Flächengröße und die angestrebte Pufferwirkung ist eine lange Umtriebszeit von mindestens 10 bis maximal 20 Jahren, eine geringe Pflanzdichte (ca. 3.000 Stecklinge) und eine motormanuelle Ernte zu bevorzugen. Für den Standort in Gewässernähe sind Weiden und Erlen besonders geeignet.

Im fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen wird die Anlage der KUP-Pufferstreifen durch den Artikel 38 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeschränkt. Pflanzungen in diesem Bereich sollten in Absprache mit der zuständigen Behörde erfolgen. Weiterführende Informationen finden Sie im Gutachten „Gewässerrandstreifen als Kurzumtriebsplantagen oder Agroforstsysteme“ angefertigt im Auftrag es Umweltbundesamtes vom Verbands für Agrarforschung und Bildung Thüringen e. V. (www.umweltbundesamt.de/publikationen/gewaesserrandstreifen-als-kurzumtriebsplantagen).

Derzeit wird die Effizienz der Pufferwirkung von KUP-Streifen im Vergleich zu Grünland und konventionellen Ackerbau in einem Praxisversuch durch die TLL untersucht. Außerdem ist die Etablierung weiterer Pufferstreifen geplant. Bei Interesse an diesem Thema beraten wir sie gern bei der Vorbereitung und Umsetzung von KUP-Pufferstreifen. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das Thüringer Zentrum Nachwachsende Rohstoffe der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (e-Mail: cornelia.fuerstenau@tll.thueringen.de).

Quelle: Cornelia Fürstenau / TLL


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