Nur wenn aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung unmöglich ist, kommt auf Teilflächen eine Vorernteanwendung mit
Glyphosat in Betracht (WA700, WA701 und WA702). Dabei ist je nach Mittel eine Wartezeit von 7 oder 14 Tagen einzuhalten.
Wenn das Getreide nicht im eigenen
Betrieb verwendet wird, muss wegen der nachweisbaren Rückstände vorab mit dem Abnehmer geklärt werden, ob das so behandelte Erntegut angenommen wird. Die Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und ist seit dem 21.05.2014 untersagt.
Stehen blühende
Unkräuter (insbesondere Kornblumen) in den Getreidebeständen, können Honigbienen, auch aus großer Entfernung, zufliegen, um
Pollen und Nektar zu sammeln. Nach einer Behandlung mit Glyphosat-Mitteln sterben die Pflanzen langsam ab. Deshalb können abgespritzte blühende Bestände noch mehrere Tage von
Bienen besucht werden.
In den vergangenen Jahren wurde nach Behandlung blühender Bestände Glyphosat im Honig nachgewiesen. Die Rückstände lagen sogar über der zulässigen Rückstandshöchstmenge, so dass der Honig nicht mehr vermarktet werden konnte. Um Rückstände von Glyphosat im Honig zu vermeiden, dürfen Getreidebestände mit blühenden Unkräutern nicht mit Glyphosat-Mitteln behandelt werden!
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06.07.2021)