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27.01.2017 | 12:30 | PSM-Update 

Mittel gegen Kraut- und Knollenfäule widerrufen

Karlsruhe - Zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln steht das Pflanzenschutzmittel VONDAC DG (Zulassungsnummer 024245-00) nur noch in einem begrenzten Zeitraum zur Verfügung, denn das BVL musste die bisher bestehende Zulassung zum 31. Januar 2017 widerrufen.

Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule
(c) proplanta
Es handelt sich um einen Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers. Damit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2017 für Ware vor, die sich zum Widerrufstermin im freien Verkauf befindet. Für Anwender ist damit die Möglichkeit der Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2018 verbunden.

Hinweis: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der Pflanzenschutzmittel entsorgungspflichtig.

(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.01.2017)
LTZ Augustenberg
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