Es handelt sich um einen Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers. Damit sieht das
Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2017 für Ware vor, die sich zum Widerrufstermin im freien Verkauf befindet. Für Anwender ist damit die Möglichkeit der Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2018 verbunden.
Hinweis: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der Pflanzenschutzmittel entsorgungspflichtig.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.01.2017)