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07.01.2014 | 12:38 | Pflanzenschutzmittelwirkstoff 

Nächste Phase bei Glyphosat-Bewertung

Berlin - Bei der Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in der EU ist ein wichtiges Etappenziel erreicht.

Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen
(c) proplanta

Deutschland, das in der EU als Berichterstatter für den Wirkstoff Glyphosat fungiert, hat den Entwurf des Bewertungsberichts an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die EU-Kriterien erfüllt und dass damit die Voraussetzungen für eine weitere Genehmigung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff vorliegen. Dem Bericht zufolge gehen von Glyphosat keine Gefahren für die Gesundheit aus. Es wird aber ein verbessertes Risikomanagement zum Schutz der biologischen Vielfalt empfohlen.

Der Bewertungsbericht wurde im Rahmen der EU-Neubewertung von Glyphosat nach intensiver und sorgfältiger fachlicher Prüfung aller neuen Erkenntnisse erstellt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und koordiniert die Mitwirkung Deutschlands an den europäischen Gemeinschaftsverfahren.

Teilberichte kamen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (Gesundheit), vom Julius Kühn-Institut (Wirksamkeit, Nutzen, Bienen) und vom Umweltbundesamt (Naturhaushalt). Das BVL selber war für die Bewertung der physikalischen und chemischen Eigenschaften verantwortlich. Weiterhin war die Slowakei als Co-Berichterstatter an der Erstellung des Berichts beteiligt; Beiträge kamen vom Wasserforschungsinstitut in Bratislava, einer Behörde im Geschäftsbereich des slowakischen Umweltministeriums.

In die Neubewertung flossen neben den bereits im ersten EU-Bewertungsverfahren verwendeten Unterlagen auch neue Studien ein, die die Antragsteller seit der ersten Bewertung von Glyphosat im Jahr 2002 vorgelegt hatten. Dazu hatten sich 24 Firmen zu einem Konsortium zusammengeschlossen und ein gemeinsames Dossier eingereicht. Beiträge kamen auch von Umweltverbänden und anderen Stellen.

In Neubewertungsverfahren hat grundsätzlich jede Person die Möglichkeit, Informationen vorzulegen, die zur Bewertung beitragen können. Darüber hinaus gingen mehr als 1.000 neue Veröffentlichungen zum Wirkstoff Glyphosat in die Bewertung ein. Es wurden auch alle Studien geprüft, die in den letzten Jahren zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt hatten.

Auch vor dem Hintergrund der neuen Studien und Erkenntnisse kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nach wie vor alle Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt. Maßstab waren die erhöhten Anforderungen, die seit 2011 mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu erfüllen sind. Unter anderem wurde festgestellt:

  • Es gibt keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften und auch keine Hinweise auf endokrinschädliche Eigenschaften.

 

  • Auf der Basis von Tests wurden ein ADI-Wert von 0,5 mg/kg Körpergewicht pro Tag und ein AOEL-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag abgeleitet (ADI = Acceptable Daily Intake / duldbare tägliche Aufnahmemenge; AOEL = Acceptable Operator Exposure Level / akzeptable Anwenderexposition). Solange die Belastung unterhalb der entsprechenden Grenzwerte bleibt, bestehen für Verbraucher, Anwender und andere Personengruppen keine gesundheitlichen Bedenken.

 

  • Glyphosat reichert sich nicht im Körper an und ist nicht als PBT-Stoff (= persistenter, bioakkumulierender und toxischer Stoff) oder als persistenter organischer Schadstoff (POP) einzustufen.

 

  • Der Wirkstoff neigt nicht zur Versickerung. Das Risiko von Grundwasserkontaminationen ist gering.

 

  • Glyphosat hat eine geringe Toxizität für Bienen; das Risiko für Bienen ist deshalb vertretbar.

 

  • Glyphosat ist nicht als sogenannter Substitutionskandidat einzustufen. Als Substitutionskandidaten definiert die EU-Verordnung Wirkstoffe, die zwar die Genehmigungsbedingungen erfüllen, aber in bestimmten Merkmalen ungünstiger zu beurteilen sind als andere Wirkstoffe und deshalb nach Möglichkeit durch andere ersetzt werden sollten.

Bedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Zwar ist Glyphosat für Vögel, Säugetiere und Insekten nicht unmittelbar schädlich. Breitbandherbizide wie Glyphosat töten jedoch auf den behandelten Kulturflächen auch diejenigen Pflanzen ab, die Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen Nahrung bieten. Damit kann auch Feldvogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche die Nahrungsgrundlage beeinträchtigt werden.

Der Bericht empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission, die Genehmigung für Glyphosat mit der Maßgabe zu verbinden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu reduzieren.

Die EFSA wird den Bewertungsbericht voraussichtlich im Januar 2014 öffentlich zugänglich machen und das sogenannte Peer-Review-Verfahren einleiten. Dabei werden Wissenschaftler aus den Behörden der Mitgliedstaaten und der EFSA den Bewertungsbericht kritisch prüfen. Überdies wird im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bei der EFSA jedermann die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Am Ende wird die EFSA die Ergebnisse des Peer Review in Form eines Gutachtens zusammenfassen. Der Bewertungsbericht zusammen mit dieser „EFSA-Schlussfolgerung“ wird dann die Entscheidungsgrundlage für die Europäische Kommission bilden.

Hintergrund: Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gilt in der EU ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe werden in einem Gemeinschaftsverfahren geprüft und – wenn sie die Anforderungen erfüllen – auf EU-Ebene zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Danach benötigt jedes einzelne Handelsprodukt eine Zulassung, die von den Mitgliedstaaten erteilt wird. Sowohl die Wirkstoffgenehmigungen als auch die Zulassungen der Handelsprodukte sind zeitlich befristet.

Möchten Pflanzenschutzmittelhersteller mit den entsprechenden Pflanzenschutzmitteln auf dem Markt bleiben, müssen sie die Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung und die Erneuerung der Zulassungen für die Handelsprodukte beantragen. Es erfolgen dann Neubewertungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. (PD)

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