Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt. Das JKI prüft die Sägeräte hinsichtlich der Abdrift und trägt sie bei positivem Ergebnis in die "
Liste der abdriftmindernden Maissägeräte" ein.
Landwirte müssen sich daher vor der Aussaat von behandeltem Maissaatgut mit einem pneumatischen Sägerät vergewissern, dass der Gerätetyp in die Liste des JKI eingetragen ist.
Die „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut“ (MaisPflSchMV) wurde am 27.6.2013 aus Gründen des verbesserten Schutzes des Naturhaushaltes und der Gleichbehandlung aller Sägeräte geändert.
Sie regelt jetzt, d.h. ab dem Jahr 2014, nicht nur die Aussaat beim Einsatz von pneumatischen Geräten zur Einzelkornablage, die mit Unterdruck arbeiten, sondern erweitert die Beschränkungen auf alle pneumatisch arbeitenden Maissägeräte. (jki)
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie im
Pflanzenbauberater von Proplanta.