Der Einsatz dieses Fungizids und antimikrobiell wirkenden Stoffes ist für die Weinproduzenten in praktisch allen Ländern, darunter in der Schweiz, verboten. Letzten Dezember wurden in Deutschland Spuren dieser Substanz in Weinen argentinischer und südafrikanischer Herkunft nachgewiesen. Seither verlangen die japanischen Behörden eine Gehaltsbestimmung für sämtliche Wein-Importe. Zum Nachweis von Natamycin-Spuren im Wein bieten die Experten von ACW ab jetzt eine Schnelluntersuchungsmethode mittels Chromatographietechnik an.
Das gemäß ISO/CEI 17025-Norm akkreditierte ACW-Labor in Changins wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft mit der Kontrolle der Exportweine beauftragt. Im Jahre 2009 wurden im Labor 2119 Gehaltsbestimmungen durchgeführt und 198 Zertifikate erteilt. Um die gesetzlichen Vorschriften der Empfängerländer stets erfüllen zu können, entwickeln ACW-Experten laufend neue Analysemethoden.
Im Jahre 2009 wurden zwei auf der Chromatographietechnik basierende Methoden anerkannt: die erste für die Bestimmung des Methanolgehalts, die zweite für die Analyse der Chlorid- und Sulfat-Ionen im Wein. Diese neuen Methoden sind schnell, genau und „ökologischer“ als die herkömmlichen Methoden. Sie erlauben es, die bisher eingesetzten, umweltschädlichen chemischen Substanzen wie Silbernitrat oder Bariumsalz durch Wasser zu ersetzen.
Das Jahr 2010 begann mit einer Herausforderung. Nachdem in Deutschland gewisse Weine mit Natamycin-Spuren vom Markt genommen wurden, reagierten mehrere Länder umgehend, indem sie die Analysezertifikate der Exporteure verlangten. Für die Natamycin-Bestimmung im Wein gab es aber noch keine offiziellen Methoden. Ab Februar bietet nun ACW eine Analysemethode zum Nachweis von Spuren dieser Substanz im Wein an.
Obwohl es sich beim Natamycin (oder Pimaricin, E235) um ein zugelassenes Konservierungsmittel handelt, das bei gewissen Käse- und Wurst-Sorten zur Hemmung der Pilzentwicklung verwendet wird, ist dessen Einsatz den Weinproduzenten in der Schweiz und in der Europäischen Union untersagt. Dieses Verbot wird nicht mit dem Risiko dieser Substanz für die menschliche Gesundheit begründet, denn das Mittel wird bereits in deutlich höherer Dosierung als Arzneimittel verwendet. Es geht vielmehr darum, zu verhindern, dass
Antibiotika missbräuchlich eingesetzt werden. (acw)