(c) proplanta Die Erfahrungen mit dem Streptomycin-Einsatz in diesem Jahr sind beim Entscheid berücksichtigt worden. So zeigen die vorliegenden Resultate des Monitorings, dass die Anwendung von Streptomycin nicht zu erhöhten Resistenzen bei den Bakterien auf den Obstbäumen und im Boden geführt hat. Die zuständigen kantonalen Stellen bestätigten die Effizienz von Streptomycin bei der Feuerbrandbekämpfung. Es konnten mindestens 250.000 Bäume vor dem Roden gerettet werden.
Die Entwicklung von Resistenzen gegen Streptomycin in den behandelten Obstanlagen wurde im Rahmen eines Monitorings der Eidgenössischen Forschungsanstalten Agroscope streng überwacht. Die vorliegenden Resultate lassen auf keine erhöhten Resistenzen bei den Bakterien auf den Obstbäumen und im Boden schließen. Die Überwachung der Resistenzentwicklung wird 2009 fortgesetzt. Die Beobachtungen der zuständigen kantonalen Stellen bestätigten zudem die Effizienz von Streptomycin bei der Feuerbrandbekämpfung. Die Behandlungen waren wirkungsvoller als jene mit zugelassenen alternativen Produkten.
Aufgrund der Entwicklung von sensibleren Analysemethoden konnten einige kantonale Laboratorien im Sommer 2008 sehr geringe Spuren von Streptomycin-Rückständen bei Früchten aus behandelten Parzellen feststellen. Die nachgewiesenen Mengen stellen jedoch keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten dar. Diese neue Entwicklung ist für das BLW kein Grund, auf eine erneute Zulassung zu verzichten.
Als Ergänzung zu den Präventivmassnahmen, die zur Bekämpfung des Feuerbrands getroffen wurden, ist der Einsatz von Streptomycin zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin notwendig. Es handelt sich jedoch nicht um eine dauerhafte Lösung. Deshalb fördert das BLW die Forschungstätigkeiten zur Entwicklung von ebenso effizienten Alternativen. Bis solche jedoch verfügbar sind, wird es noch einige Zeit dauern.
Wie schon 2008 ist die befristete Zulassung an strenge Nutzungsbedingungen geknüpft. Die Behandlung ist nur während der Blüte der Apfel- und Birnbäume zulässig, wenn die Witterungsbedingungen einen Feuerbrandbefall begünstigen. Das Produkt darf nur in Regionen eingesetzt werden, in denen 2008 Feuerbrand festgestellt wurde. Die Kantone erteilen die nötigen Bewilligungen für den Kauf und Einsatz der Produkte. Zudem wurden Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer und der Siedlungsgebiete erlassen.
Um die Gefahr von Rückständen im Honig zu beschränken, müssen die Behandlungen außerhalb des Bienenflugs erfolgen, vorzugsweise am Abend. Der Schweizerische Obstverband hat sich bereit erklärt, allenfalls jene Honigchargen aufzukaufen, die zu hohe Streptomycin-Rückstände aufweisen - auch wenn dieser Honig kein Gesundheitsrisiko darstellt. (BLW)
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