„Genaues Hinsehen und gute Beobachtung der Unkrautentwicklung werden immer wichtiger“, berichtet Günter Klingenhagen vom Pflanzenschutzdienst der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in einer Veröffentlichung des Deutschen Maiskomitees e.V. (DMK).
Je nach den spezifischen Vorgaben kann und muss die Bekämpfungsstrategie angepasst werden. Im Optimalfall reicht eine Bekämpfung im 3- bis 4-Blatt-Stadium, um Flächen, auf denen der Mais in weiter
Fruchtfolge wächst, unkrautfrei zu halten. Engere Fruchtfolgen oder andere Sommerungen wie Rüben oder Kartoffeln bringen oftmals andere Unkräuter oder Gräser mit sich, denen die Landwirte mehr Aufmerksamkeit schenken müssen.
Bei Hirsen oder Storchschnabel ist es ratsam, zwei Behandlungen einzuplanen, um den Mais rechtzeitig, aber auch nachhaltig sauber zu halten. Wichtig sei dabei die Vermeidung von Resistenzen. Langfristig wird man nicht umhinkommen, den chemischen
Pflanzenschutz durch ackerbauliche Maßnahmen stärker zu unterstützen, schreibt Klingenhagen. Striegeln, möglicherweise nur an den Rändern gegen den einwandernden Storchschnabel, sei eine Option.
Eine langfristig angelegte pflanzenbauliche Maßnahme sei die Untersaat. Neben der Unterdrückung der Unkräuter geht es dabei vor allem um die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Die zwischen die Maisreihen gesäten Gräser entwickeln sich über das Jahr zu einem dichten Bestand. Der Acker bleibt im Winter grün. Das reduziert die Bodenerosion, verbessert die Bodengare und führt dem Boden etwa 200 kg/ha Humus-C zu. „Dies ist wichtig, da der
Silomais dem Boden 600 kg/ha Humus entzieht und auch über
Gülle maximal 400 kg/ha Humus wieder zugeführt werden“, erklärt Klingenhagen. Die Untersaat verbessere die Tragfähigkeit des Bodens und bringe den Nebeneffekt mit sich, dass die Fahrzeuge bei der Ernte die Straßen deutlich weniger verschmutzen.
Grasuntersaaten werden im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangflächen mit dem Faktor 0,3 anerkannt, berichtet Klingenhagen. Für die Einsaat gelten keine Termin- oder Mischungsvorgaben. Die Untersaat bleibt bis zum 15.2. des folgenden Jahres stehen. Erst danach darf eine
Bodenbearbeitung erfolgen. Bis dahin dürfen auch keine Pflanzenschutzmittel oder Klärschlamm ausgebracht werden. Organische Dünger sind hingegen erlaubt, auch das Schlegeln der Maisstoppeln ist möglich. In der Praxis haben sich die Untersaat mit Weidelgras sechs bis acht Wochen nach der Maissaat und die Untersaat zur Saat bewährt.
Insgesamt bietet sich dem Landwirt ein breites Spektrum an Mitteln und Methoden, den Unkräutern zu Leibe zu rücken. Es ist dabei allerdings wichtig, sich für die richtige Kombination aus Pflanzenschutzmittel, ackerbauliches Verfahren und Bekämpfungszeitpunkt zu entscheiden, um wirksam zu bekämpfen und Pflanzenschäden und Resistenzen zu vermeiden. (dmk)