Achtung: Die Firma
BASF hat vergangene Woche darüber informiert, dass die Anwendung von Basagran in Sojabohne mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde. Der Grund dafür ist, dass mit der EU-Verordnung Nr. 1146/2014 der Rückstandshöchstgehalt von Bentazon in Sojabohnen von 0,1 mg/kg auf 0,03 mg/kg abgesenkt wurde und, dass für den neuen Höchstgehalt die erforderlichen Rückstandsdaten nicht vorliegen.
Hinweis: Die übrigen Anwendungen von Basagran (z.B. in Leguminosen) sind hiervon nicht betroffen.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.01.2016)