Darin wird ausführlich darüber informiert, welche pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Internet- und Versandhandel eingehalten werden müssen. Die Broschüre beschreibt sämtliche Anforderungen an Händler von Pflanzenschutzmitteln, wie der Besitz des Sachkundenachweis Pflanzenschutz oder die Anzeige der Handelstätigkeit. Hierzu werden die Kontaktadressen der zuständigen Behörden in den Bundesländern angegeben.
Es folgen Hinweise, welche Angaben zu Pflanzenschutzmitteln in Onlineangeboten enthalten sein müssen und wie die Sachkunde des Käufers bei der Abgabe von Profimitteln überprüft werden kann. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der Pflicht des Verkäufers zur Bereitstellung bestimmter Informationen für Kaufinteressenten und Käufer, den speziellen Anforderungen bei der Abgabe Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel sowie mit der Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus wird über die Pflichten zur Beseitigung verbotener Pflanzenschutzmittel und zur Dokumentation der gelagerten und gehandelten Pflanzenschutzmittel informiert.
Hinweis: Das BVL hat auf seiner Internetseite die neue Rubrik „Für Händler“ integriert. Dort stellt die Bundesbehörde kompakte und thematisch strukturierte Informationen über pflanzenschutzrechtliche Vorschriften speziell für den Handel ein. Auch die neue Leitlinie für den Internet- und den Versandhandel von Pflanzenschutzmitteln (PDF) ist hier abrufbar.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.03.2016)