Diese
Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:
Durano, Durano TF u.a. |
Glyphosat |
31.01.2016 |
Lentagran WP |
Pyridat |
30.04.2015 |
Adexar |
Epoxyconazol + Fluxapyrad |
31.05.2015 |
Pirimor Granulat |
Pirimicarb |
30.06.2015 |
SWITCH |
Fludioxonil + Cyprodinil |
31.10.2015 |
Select 240 EC (Wirkstoff: Clethodim) hat wieder eine langfristige Zulassung, allerdings nur für die folgenden Anwendungsgebiete, erhalten: Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Winterraps mit 0,5 l/ha als Tankmischung mit 2 l/ha Para Sommer in 200 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen im Herbst und in Futtererbse (in Beständen zur Saatguterzeugung) im Nachauflauf mit 0,5 l/ha als Tankmischung mit 1 l/ha Para Sommer in 200 bis 400 l Wasser/ha. Die geänderten Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind zu beachten (z.B. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen).
Hinweis: Mittel in alten Packungen dürfen noch bis zum 30.06.2015 gehandelt und bis zum 30.06.2016 in allen bisherigen Anwendungsgebieten angewendet werden.
Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln gemäß CLP-Verordnung
Ab dem 1. Juni 2015 gilt das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) auch in Bezug auf Pflanzenschutzmittel. Spätestens ab diesem Datum muss die neue Gefahrenkennzeichnung auf den Verpackungen verwendet werden. Die einzelnen Symbole sind im Foto dargestellt.