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22.03.2016 | 16:15 | PSM-Update 

Pflanzenschutzmittel: Zulassungen und Zulassungen für Notfallsituationen

Karlsruhe - Mit Proman ist ein Herbizid mit dem altbekannten Wirkstoff Metobromuron gegen Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Kartoffel in den Reifegruppen 3 (mittelfrüh) bis 4 (mittelspät-spät) zugelassen. Eine Erweiterung auf alle Reifegruppen wird angestrebt.

PSM-Update
(c) proplanta
Anwendung: Das Mittel kann vor dem Auflaufen, kurz vor dem Durchstoßen, mit 3 Liter/ha in 200 bis 400 Liter/ha Wasser zur Anwendung kommen. Bei Ausbringung mit einem Mischpartner (mit einem Wirkstoff) wird eine Reduzierung auf 2,5 Liter/ha, mit einem Mischpartner (mit zwei Wirkstoffen) auf 2,0 Liter/ha empfohlen. Maximal ist 1 Anwendung möglich, die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NG404). Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps (WP720).

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die nachfolgenden Mittel die Zulassung nach Art. 53 ausgesprochen:

CURATIO (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) erhält gegen Schorf in Kernobst für 120 Tage die erneute Zulassung im Zeitraum zwischen dem 23. März bis zum 20. Juli 2016.

Anwendung: Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf bis Entwicklungsstadium BBCH 69 mit 8 Liter/ha, ab BBCH 70 mit 6 Liter/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximal sind im Abstand von jeweils einem Tag 15 Behandlungen möglich. Die Wartezeit beträgt 21 Tage.

Achtung: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Typhlodromus-Raubmilbe eingestuft. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 15m, 90% - 5m.

Vitisan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) ist erneut gegen Schorf und Regenflecken in Apfel und Birne für 120 Tage zugelassen.

Anwendung: Das Mittel darf ab dem 01. April bis zum 29. Juli 2016 bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf mit 2,5 kg/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. In einem Abstand von 3 bis 7 Tagen können maximal sechs Behandlungen durchgeführt werden. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) ist gegen die Grüne Futterwanze in Apfel für den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Mai 2016 für 120 Tage zugelassen.

Anwendung: Das Mittel kann vor der Blüte, nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen, mit 0,0375 Liter/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 0,075 Liter/ha) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal ist eine Behandlung möglich. Die Wartezeit beträgt „F“.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90% - 50m, 95% - 40m, 99% - 20m.

Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) wurde vom BVL gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers in Pflaume, Zwetschge und Mirabelle für 120 Tage zugelassen.

Anwendung: Das Mittel darf ab dem 15. Mai bis zum 12. September 2016 in den Entwicklungsstadien BBCH 75-85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,2 kg/ha in maximal 1000 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,6 kg/ha) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal dürfen 2 Behandlungen durchgeführt werden. Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten Behandlung bis zum Zeitpunkt der möglichen Ernte beträgt 28 Tage.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90% - 20m, 99% - *.

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22.03.2016)
LTZ Augustenberg
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