(c) proplanta Damit reagierte die Bundesbehörde Ende Juni auf Meldungen aus der Wirtschaft, wonach in Salatproben bei Eigenkontrollen Rückstände des Desinfektionsmittels Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) gefunden worden waren.
Vi-Care wurde bisher vor allem bei Topfkräutern in Gewächshäusern sowie Tomaten und Salat im konventionellen und ökologischen Anbau verwendet. Es sollte aus einem Zitrusextrakt hergestellt sein und die Pflanzen widerstandsfähiger gegen Schadpilze machen. Da DDAC für Nahrungsmittel nicht zugelassen ist, dürfen vorsorglich höchstens 0,01 mg pro Kilogramm in den Lebensmitteln vorhanden sein. Produkte, die die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschreiten, sind laut BVL nicht verkehrsfähig.
Die betroffenen Ernten müssen wohl vernichtet werden. Das ganze Ausmaß der Verunreinigung ist noch nicht absehbar. Außerdem ist derzeit noch nicht klar, wie das DDAC in Vi-Care gelangen konnte.
Der in den USA ansässige Hersteller Citrex Inc. wollte sich Medienberichte zufolge bisher dazu nicht äußern. Die Firma MBM, die das Produkt als einzige in Deutschland vertrieben hat, kündigte an, rechtliche Schritte gegen Citrex Inc. zu prüfen.
Bisher warte man ebenfalls vergeblich auf eine Stellungnahme des Herstellers zu den Vorwürfen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erwägt, eine Sammelklage in den USA einzureichen. Sollte diese nicht zusammenkommen, werde der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft. (AgE)
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