Damit wird erstmals leistungsstarkes Material privater deutscher Züchter in den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft eingebracht.
Eines der Hauptziele des Internationalen Vertrags ist es, den internationalen Austausch genetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft zu erleichtern. Dieser Austausch ist ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung unserer Nutzpflanzen, um sie möglichst gut an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bäuerinnen und Bauern vor Ort anzupassen. Nur mit standortangepassten Pflanzen ist eine ertragreiche und nachhaltige Landwirtschaft auch in klimatisch schwierigen Regionen der Welt möglich.
Nachdem die öffentlichen deutschen Genbanken bereits seit langem wichtiger Bestandteil des Multilateralen Systems des Internationalen Vertrags sind, werden mit "Varieties for Diversity" erstmals auch geschützte Sorten deutscher Pflanzenzüchter eingebracht. Alle Sorten in diesem System sind für Forschung, Züchtung und Ausbildung weltweit über eine standardisierte Vereinbarung zur Materialübertragung zugänglich.
Mit der gemeinsamen Initiative unterstreichen das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter auch die Bedeutung des sogenannten Züchtungsprivilegs. Dieses gewährleistet, dass jeder Züchter alle am Markt befindlichen Sorten zur Weiterzüchtung verwenden darf und damit auf den Leistungen anderer Züchter aufbauen kann. Die Regelung bietet gerade auch für Entwicklungs- und
Schwellenländer mit einer sich entwickelnden Züchtungswirtschaft eine gute Ausgangsbasis für die nachhaltige Steigerung der Erträge.
Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR) ist ein rechtsverbindliches multilaterales Abkommen zur Umsetzung der Vereinbarungen der Konvention über die Biologische Vielfalt. Der Vertrag trat im Jahr 2004 in Kraft und hat bis heute 130 Vertragsstaaten, die sich dazu verpflichten, pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft langfristig zu erhalten und nachhaltig zu nutzen, sich bei ihren Erhaltungsbemühungen gegenseitigen zu unterstützen und international zusammenzuarbeiten.
Ein zentrales Element des ITPGR ist sein Multilaterales System, aus dem pflanzengenetische Ressourcen unter erleichterten Bedingungen mit Hilfe einer einheitlichen Vereinbarung für die Nutzung verfügbar gemacht werden. Über diese Vereinbarungen sollen auch obligatorische oder freiwillige Zahlungen in den Fonds des Vertrags zum Vorteilsausgleich fließen. Ferner erkennt der ITPGR Rechte der Bauern und deren Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung pflanzengenetischer Ressourcen an. (bmelv)