„Das ist ein wichtiges Signal für die
Winzer des Landes“, sagte Hering zu dem Urteil des OVG. Nachdem bereits die Verwaltungsgerichte in Neustadt, Koblenz und Mainz entsprechende Klagen einzelner Winzer und Kellereien abgewiesen haben, sieht er sich in seiner Rechtsauffassung durch das erste Urteil in einem Berufungsverfahren eindeutig bestärkt.
Das aktuelle Urteil des OVG betrifft nur die Abgabe an den Deutschen
Weinfonds, nicht jedoch die Abgabe nach dem Absatzförderungsgesetz des Landes. „Dennoch können auch positive Rückschlüsse für die regionale Weinwerbung gezogen werden“, erklärte der Minister weiter. In einigen anderen Gerichtsverfahren haben nämlich auch Winzer gegen die Erhebung der Abgabe für die regionalen Weinwerbeeinrichtungen geklagt. (PD)