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27.10.2018 | 06:09 | Aktueller Rat Baden-Württemberg  

Sperrfrist für Gülleausbringung regional verlängert

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis weist in einem regionalen Hinweis darauf hin, dass die Ausbringungssperrfrist für Grünland laut Düngeverordnung offiziell am 01. November beginnt.

Gülleausbringung
Grünland - Verlängerung der Sperrfrist für die Gülleausbringung. (c) proplanta
Für den Schwarzwald-Baar-Kreis wurde die Sperrfrist für Grünland jetzt um 14 Tage verschoben. In dieser Region gelten nun folgende Verbotszeiträume:

- Grünland: 15. November bis 14. Februar

- Mehrjähriges Feldfutter: 01. November bis 31. Januar

(Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.10.2018)
LTZ Augustenberg
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