Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

23.10.2023 | 11:31 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Sperrzeit für die Aufbringung von Stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Grünland: Verschiebung im Landkreis Ravensburg

Karlsruhe - Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen.

Wirtschaftsdünger
(c) proplanta
Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2023 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2023 und endet am 14.02.2024. Sie gilt im gesamten Landkreis.

Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete).

Außerdem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/g2u6L

Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Die mögliche Düngemenge während der Sperrzeitverschiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt.

Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdüngebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Beweidung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird.

Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu beachten.

Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Begründung und weitere Hinweise können auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

(Informationen des  Landkreis Ravensburg vom 19.10.2023)
LTZ Augustenberg
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Mais - Aussaat nur in warmen Boden!

 Tipps zur Unkrautbekämpfung in Zuckerrüben

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Winterraps erteilt

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Pflanzkartoffeln erteilt

 Zuckerrüben: Tipps zur Unkrautbekämpfung

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet