Gute Mittelwirkungen sind zu erwarten, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden. Sinnvoll sind Herbizidmaßnahmen im Nachauflauf mit Mitteln und Mittelkombinationen, die auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum ausgerichtet sind.
Hinweis: In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten. Das betrifft z.B. die Mittel Artett, Bromoterb, Calaris, Gardobuc, Gardo Gold, Lido SC, Successor T, sowie die Kombinationspackungen Artett-Kelvin-Pack, Clio TOP BMX, Laudis Terra Pack, Lido SC Callisto Pack, MaisTer flüssig Gardobuc Box, Spectrum Gold & Arrat, Successor-TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack.
Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln
nicht empfohlen.
Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, wie beispielweise Arigo, Cirontil, Elumis, Kelvin, Motivell Forte und Samson 4 SC, muss folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1).
Achtung: Beim Nachbau von Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (
NG327). Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen in der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11.05.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg