Das
Agrarministerium in Thüringen weist darauf hin, dass dieser seit 1. Mai beim zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden kann. Sachkundige müssen sich fortan alle drei Jahre im
Pflanzenschutz fortbilden.
Für Personen, die am Stichtag 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, gilt eine Übergangsregelung. Deren Sachkundenachweise - in der Regel Studien- oder Berufsabschlusszeugnisse - sind zunächst noch bis zum 26. November 2015 gültig. Allerdings können auch sie schon jetzt bei den Landwirtschaftsämtern eine Umschreibung auf die neuen Sachkundenachweise beantragen. Die Ausstellung des Ausweises ist gebührenpflichtig.
Wer entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ohne Nachweis der Sachkunde beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, diese verkauft oder zum Pflanzenschutz berät, handelt ordnungswidrig. Das Ministerium betont, dass derartige Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können. (Pp)