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21.03.2011 | 04:27 | Kartoffelschutzverordnung 

UNIKA-Merkblatt: Kartoffelzystennematoden – neue gesetzliche Regelungen

Berlin - Die zu den Fadenwürmern gehörenden Kartoffelzystennematoden zählen zu den gefährlichsten Schaderregern der Kartoffel.

Kartoffelverarbeitung
Selbst bei einem mittleren Befallsniveau sind Ertragsverluste bis zu 50 Prozent nicht selten. Über große Entfernungen werden Nematoden meist über Zysten in der Anhangserde von Pflanzkartoffeln sowie Abfallerden aus der Kartoffelverarbeitung verbreitet. Durch lange Anbaupausen oder den Anbau resistenter Sorten können Populationsentwicklung und Schaden vermindert werden.

Um eine weitere Verbreitung der ursprünglich aus Südamerika stammenden Schadorganismen zu verhindern, wurde auf EU-Ebene bereits im Juni 2007 eine Richtlinie zu deren Bekämpfung verabschiedet. Die Umsetzung dieser Kartoffelschutzverordnung in nationales Recht erfolgte im vergangenen Herbst nun auch in Deutschland. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wurden damit Maßnahmen festgelegt, um auch hier zu Lande die Verbreitung von Kartoffelzystennematoden festzustellen, ihre Ausbreitung zu verhindern und sie zu bekämpfen.

Für die Kartoffeln produzierenden und verarbeitenden Betriebe ergeben sich mit der neuen Kartoffelschutzverordnung wichtige Änderungen. Diese reichen von der Anzeigepflicht beim Auftreten bis hin zu Untersuchungsmethoden. Für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung sind nur anerkannte Behandlungs- und Beseitigungsverfahren zugelassen. Angesichts der zeitgemäß anstehenden Auspflanzung möchte die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) die gesamte Branche sowie die vor- und nachgelagerte Stufe auf die neue Verordnung noch einmal ganz besonders aufmerksam machen. In dem neuen UNIKA-Merkblatt „Kartoffelzystennematoden – neue gesetzliche Regelungen“ sind die Neuerungen in übersichtlicher Form nachzulesen.

Das Merkblatt ist im Internet abrufbar unter www.unika-ev.de. (unika)
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