Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

25.06.2010 | 16:57 | Gentechnik 

USA: Gericht lockert Anbauverbot von gentechnisch veränderter Alfalfa

Aachen - Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Alfalfa (Luzerne) teilweise aufgehoben.

USA: Gericht lockert Anbauverbot von gentechnisch veränderter Alfalfa
(c) Foto Remar - fotolia.com.jpg
Die amerikanische Landwirtschaftsbehörde USDA rechnet mit einer völligen Freigabe des Anbaus innerhalb des nächsten Jahres.

Der Oberste Gerichtshof entschied mit einer Mehrheit von 7:1 Stimmen, das 2007 von einem kalifornischen Gericht verhängte Anbauverbot sei unverhältnismäßig. Richter Charles Breyer habe seine Entscheidungskompetenz überschritten, als er den Anbau von gv-Alfalfa mit der Begründung untersagte, von den Behörden sei keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs kann die USDA nun den Anbau von gv-Alfalfa unter kontrollierten Bedingungen erlauben. Eine vollständige Freigabe ist jedoch weiterhin erst nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung möglich.

Einen umfangreichen Ergebnisbericht über diese Prüfung hatte die USDA bereits Ende 2009 veröffentlicht. Nun müssen noch andere Behörden Stellungnahmen abgeben. Nach der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof stellte die USDA eine "Deregulierung" von gv-Alfalfa innerhalb eines Jahres in Aussicht.

Die vom Agrobiotech-Unternehmen Monsanto entwickelte gv-Alfalfa verfügt über eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat (RoundupReady).

In den USA ist Alfalfa oder Luzerne die Nutzpflanze mit der viertgrößten Fläche. Sie wird in fast allen Bundesstaaten auf über 9 Millionen Hektar als Futter für Milchkühe und Mastrinder angebaut. Allerdings ist die Ernte oft mit Wildpflanzen verunreinigt, was die Qualität des Futters hinsichtlich Geschmack, Energie-, und Nährstoffgehalt verringert. Mit den Unkräutern gelangen Stoffe ins Futter, die für Nutztiere gesundheitsschädlich sein können.

Das System aus herbizidresistenter gv-Alfalfa und dem dazu passenden Komplementärherbizid soll eine wirksame Bekämpfung unerwünschter Beikräuter ermöglichen. Wie alle Hülsenfrüchte kann auch Alfalfa mit Hilfe von Bakterien den Stickstoff aus der Luft aufnehmen. Eine Düngung ist daher nicht erforderlich. 2006 wurde gv-Alfalfa in den USA auf einer Fläche von 80-100.000 Hektar angebaut.

Monsanto wertete die Entscheidung des Obersten Gerichts als "Erfolg" und kündigte an, sich bei der USDA für einen begrenzten Anbau noch vor Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung einsetzen zu wollen. Dem widersprachen die Anwälte der Umweltorganisationen, die gegen die Freigabe von gv-Alfalfa geklagt hatten. Ein Verkauf des Saatguts sei weiterhin verboten und kein Farmer könne gv-Alflafa anbauen, erklärten sie vor der Presse. (TransGen)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 „Ohne GenTechnik“-Siegel - Rekordumsatz zum Jubiläum

 Heimische Ernte GVO-frei

 Europäisches Parlament für weniger strenge Gentechnikregeln in der EU

 Stark-Watzinger befürwortet Deregulierung bei Genpflanzen

 EU-Pläne zu Gentechnik treiben Landwirte auf die Barrikaden

  Kommentierte Artikel

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung