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06.03.2017 | 14:50 | PSM-Update 

Verlängerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
(c) proplanta
Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat Wirkstoff Zulassung verlängert bis
Gro-Stop Basis, CIPC 300 EC, Keimstop 300 EC Chlorpropham 31.07.2017
Gro-Stop Fog, CIPC 300 HN, Keimstop 30 HN Chlorpropham 31.07.2017
Neo-Stop, Neonet Dust Chlorpropham 31.07.2017
Neo-Stop Starter, Neonet Start Chlorpropham 31.07.2017
CATO, ESCEP Rimsulfuron 30.09.2017
Certosan, proagro Wildverbissschutz, WildStopp Blutmehl 30.09.2017
Bontima Cyprodinil+Isopyrazam 30.09.2017
Input Xpro Bixafen+Prothioconazol+Spiroxamine 30.09.2017
Butisan, Rapsan 500 SC Metazachlor 31.10.2017
Seguris, InnoProtect Seguris Epoxiconazol+Isopyrazam 31.12.2017
Cyperkill Max Cypermethrin 31.10.2018
Lentipur 700 u.a. Chlortoluron 31.10.2018
Cedomon Pseudomonas chlororaphis 30.04.2019
Rubin TT Prochloraz+Pyrimethanil+Triticonazol 30.04.2019
Vento power Myclobutanil+Quinoxyfen 30.04.2019
Vivando Metrafenone 30.04.2019

Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51

Switch (Wirkstoffe: Cyprodinil+Fludioxonil)

Die Zulassung wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen Colletotrichum in Lupine mit 1,0 kg/ha in 200 bis 300 Liter/ha gespritzt werden.

Hinweise: Maximal sind im Abstand von 14 bis 28 Tagen 2 Anwendungen möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung:

  • Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden.
  • Mit verlustmindernden Geräten gelten in Baden-Württemberg reduzierte Abstände von 5 Metern.
  • Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).

Trebon 30 EC (Wirkstoff: Ethofenprox)

Das Mittel hat die folgenden neuen Anwendungsgebiete erhalten:

  • Gegen Rapsglanzkäfer, Rapsstängelrüßler und Gefleckter Kohltriebrüssler in Blumenkohle und Kopfkohl mit 0,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha im Freiland. Maximal ist eine Anwendung möglich.

Hinweise: Die Wartezeit wurde in Blumenkohle auf 7 Tage und in Kopfkohl auf 3 Tage festgelegt. Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers sind verbreitet Minderwirkungen festzustellen.

Achtung:

  • Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein verlustminderndes Gerät zum Einsatz kommen. Es gilt folgender reduzierter Abstand: 90% - 10m.
  • Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m vorhanden sein (NW701)

Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone)

Die Zulassung wurde um das folgende Anwendungsgebiet erweitert:

  • Gegen Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten, Knöterich-Arten und Vogelsternmiere in Sojabohne vor dem Auflaufen mit 0,25 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Hinweise: Maximal darf 1 Anwendung durchgeführt werden. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

  • Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Dill und Schnittpetersilie im Freiland (Nutzung als frisches Kraut) unmittelbar nach Saat und vor dem Auflaufen mit 0,15 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Hinweise: Maximal ist 1 Anwendung möglich. Die Wartezeit wurde in Dill auf 45 Tage und in Schnittpetersilie auf 90 Tage festgelegt.

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Aatiram 65 (Wirkstoff: Thiram)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Aatiram 65 vom 15. Februar bis 14. Juni 2017 befristet für 120 Tage zugelassen.

Das Mittel kann gegen Auflaufkrankheiten in Sojabohne vor der Saat mit 300 ml/100 kg Saatgut gebeizt werden.

Hinweise: Maximaler Mittelaufwand 450 ml/ha entsprechend maximal 1,5 dt Saatgut/ha. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der Abdrift mindernden Sägeräte des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (www.jki.bund.de/geraete.htm).

(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.02.2017)
LTZ Augustenberg
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