Dabei gehe es überwiegend um glyphosathaltige Mittel, die von Privatpersonen nicht benutzt werden dürften, teilte das Landesamt für Landwirtschaft (LALLF) am Mittwoch mit. Zugelassene Mittel könnten etwa daran erkannt werden, dass es eine deutsche Gebrauchsanweisung gebe, die alle Bestimmungen für eine richtige Anwendung sowie Auflagen zum Anwender- und
Umweltschutz enthalte. Wer Mittel nach Deutschland bringt, die diese Auflagen nicht erfüllen, müsse mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.