(c) proplanta Richterin Petra Hoeveler wies am Freitag eine Klage des Weinhändlers aus Neuenhagen bei Berlin ab. Der Händler hatte von der 83-Jährigen nach zwei Jahren per Gericht 300 Euro für einen Karton mit zwölf Flaschen Wein einklagen wollen.
Den Wein hatte der Händler Ende 2012 nach einem Telefonanruf gegen den Willen der Frau nach Neubrandenburg gebracht. Die Frau verweigerte die Zahlung und legte im März 2013 Widerspruch ein. Dieser sei wirksam geworden, da es keine gültige Widerspruchsbelehrung gegeben habe, sagte Hoeveler.
Der Anwalt der Frau hatte dem Händler vorgeworfen, seine Mandantin am Telefon getäuscht zu haben. Die Richterin sprach von «merkwürdigem Geschäftsgebaren.» Der Karton stehe noch unangerührt in ihrem Haus, hatte die Rentnerin erklärt. (dpa/mv)
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