Danach hat die Europäische Kommission die für den Wirkstoff
Fluazifop-P EU-weit geltenden Rückstandshöchstgehalte für zahlreiche Kulturarten gesenkt. Nach der EU-Verordnung (2016/1015) sind die neuen Rückstandshöchstgehalte bei allen Ernteprodukten einzuhalten, die nach dem 19.01.2017 erzeugt wurden.
Nach Überprüfung aller Anwendungen stellten Experten der Firma
Syngenta fest, dass die neuen Rückstandshöchstgehalte für die Kulturen
Spinat, Porree, frische Kräuter, Linsen und Bohnen (ohne Hülse) nicht sicher eingehalten werden können.
Daher empfehlen die Firmenexperten, ab sofort
Fusilade Max in diesen Kulturen. Das BVL hat in diesem Zusammenhang die o.g. Anwendungen für das Produkt Fusilade MAX mit Schreiben vom 10.04.2017
mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Es bestehen keine Aufbrauchfristen!(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.04.2017)