Wenn jetzt Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, ist es äußerst wichtig, sie an die Standort- und Kulturbedingungen an zu passen.
Sollten keine Pilzkrankheiten auftreten, ist zur Verminderung von Auswinterungsschäden in Beständen, die jetzt das 4- bis 6- Blattstadium erreichen, die Aufwandmenge der
Fungizide und
Wachstumsregler in erster Linie an die Entwicklung des Rapses anzupassen. Zielgerichte Auskünfte zum Einsatz reduzierter Aufwandmengen geben die Pflanzenproduktionsberater vor Ort.
Generell gilt: Bei langsamer Entwicklung können die Aufwandmengen um 30 bis 50% verringert werden. In bisher unbehandelten, wüchsigen Beständen, die jetzt schon 6 oder mehr Blätter haben, ist bei der Behandlung die volle Aufwandmenge erforderlich. Auf Schlägen mit sehr ungleichem Auflaufen ist die Durchführung von Teilflächenbehandlungen sinnvoll. Wenn Bestände aufgrund der Trockenheit sehr spät aufgelaufenen sind, muss geprüft werden, ob überhaupt eine Behandlung erforderlich ist. Auch hierzu geben die Pflanzenproduktionsberater gerne Auskunft.
Hinweis: Die empfohlenen Mittel sind im Merkblatt „Integrierter
Pflanzenschutz 2016“ in Tabelle 34 auf Seite 45 zusammengestellt.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.11.2015)