(c) proplanta Hintergrund ist der Schutz europäischer Plantagen vor einer Einschleppung der Schwarzfleckigkeit, einer Pilzerkrankung, die große wirtschaftliche Schäden hervorrufen kann.
Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten diese Woche einen Vorschlag der Europäischen Kommission für Notfallmaßnahmen. Danach müssen die südafrikanischen Exporteure künftig unter anderem nachweisen, dass die Früchte vor und nach der Ernte chemisch behandelt wurden, nur zertifizierte Verpackungsunternehmen zum Einsatz kamen und die Erzeuger regelmäßig inspiziert wurden.
Je 30 t Ware einzelner Arten wie Orangen oder Zitronen müssen wenigstens 600 Früchte auf die Schwarzfleckigkeit getestet werden, ebenso wie sämtliche Chargen, die Symptome der Krankheit aufweisen. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen Tafelfrüchten und Ware zur Verarbeitung gemacht.
Die Kommission betonte in einer Stellungnahme, dass die Maßnahmen weiter verschärft werden könnten, sollten in den nächsten Monaten wiederholt kontaminierte Lieferungen die EU erreichen. Im vergangenen Jahr hatten Inspekteure bei Zollkontrollen immer wieder Lieferungen mit befallenen Früchten entdeckt.
Die EU führte im Dezember schließlich ein teilweises Importverbot ein, das sich jedoch nur auf Früchte der Anbausaison 2012/13 erstreckte. Den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie fordern ein automatisches Importverbot, sollte die Schwarzfleckigkeit in mehr als sechs Lieferungen festgestellt werden. (AgE)
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