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08.03.2014 | 10:33 | Gerätekontrollen 

Pflanzenschutzgeräte müssen überprüft werden

Bonn - In den Landmaschinenwerkstätten in Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden Wochen Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft.

Pflanzenschutzgerät
(c) proplanta
Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, sind moderne Feldspritzen Hightech-Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis über 40 Metern und Computersteuerung, bis zu 100.000 Euro kosten.

Die Kontrollpflicht gilt auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im Obstbau eingesetzt werden. Nach bestandener Prüfung in einer von der Landwirtschaftskammer amtlich anerkannten Fachwerkstatt gibt es eine farbige Plakette, an der sofort zu erkennen ist, dass die Spritze fit für den Einsatz ist.

Die wichtigste Prüfung bei der Kontrolle gilt der Verteilgenauigkeit. Hierzu wird Wasser mit der Spritze auf eine wellblechartige Oberfläche ausgebracht. In jeder Rille dieses Wellblechs wird das aufgefangene Wasser getrennt erfasst, so dass genau festgestellt werden kann, ob die Flüssigkeit über die gesamte Arbeitsbreite gleichmäßig verteilt wird.

Verschlissene oder fehlerhafte Düsen können so schnell aufgespürt werden. Von der Landwirtschaftskammer anerkannte Landmaschinenfachbetriebe führen diese Überprüfungen durch. In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 160 Kontrollwerkstätten.

Die regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel exakt und genau in der vorgeschriebenen Dosierung ausgebracht werden können. Sie stellt damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz dar. Landwirte und Gärtner, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen. (lwk.nrw)
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