Vor dem Umgang mit einem Pflanzenschutzmittel (PSM) sollten alle Arbeiten sowie der nötige Schutz des Menschen durchdacht und geplant werden. Die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Mittels geben Auskunft über eventuelle Risiken und die darauf abgestimmte Persönliche Schutzausrüstung (PSA), um mögliche Gefahren zu verringern. Hinweise für den sicheren Umgang in der Gebrauchsanleitung können wie folgt lauten:
- Kann vermutlich Krebs erzeugen (H351)
- Kann das Kind im Mutterleib schädigen, kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (H360Df)
- Verursacht schwere Augenreizung (H319)
- Verursacht Hautreizungen (H315)
- Gesundheitsschädlich beim Einatmen (H332)
- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken (H302)
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317)
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten (EUH401)
In einer Gebrauchsanleitung können beispielsweise folgende Verhaltensweisen vorgeschrieben werden:1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel:- Universal Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen (SS110)
- Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel tragen (ST2102)
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101)
- Gummischürze tragen (SS610)
- Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelags wieder betreten (SF245-01)
2) Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels:- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen (SS120)
- Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen (SS220)
- Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (ST2202)
Handschuhe regelmäßig entsorgenGenerell sollten, wenn auf dem Etikett des Pflanzenschutzmittels nicht anders angegeben, beim Umgang mit PSM lange Arbeitskleidung sowie Pflanzenschutzhandschuhe getragen werden. Nach Erfahrungen der SVLFG erfolgt der überwiegende Anteil der Kontamination mit PSM durch die Hände. Wichtig ist, die Pflanzenschutzhandschuhe mindestens einmal im Frühjahr und einmal im Herbst zu ersetzen.
Sollten sich noch ältere Handschuhe im
Pflanzenschutz (PS)-Lager oder am PS-Gerät finden, sind diese sofort zu entsorgen. Durch die sogenannte Permation (Durchdringung) von Wirkstoffen gelangen die PSM über die Zeit von der Außen- auf die Innenseite der Handschuhe. Haben Sie ausreichende Mengen an Universal-Schutzhandschuhen (Pflanzenschutz) um sich und Ihre Mitarbeiter zu schützten?
Beim Ansetzten der Spritzbrühe werden der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft regelmäßig Verletzungen der Augen gemeldet. Durch das Einfüllen des konzentrieren Pflanzenschutzmittels besteht die Gefahr von Spritzern, die in das Auge gelangen können. Hier ist eine entsprechende Schutzbrille zu verwenden. Es wird empfohlen, beim Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel eine Chemikalienschürze zu tragen. Diese verhindert, dass das Konzentrat beispielsweise beim Einfüllen in die Einspülschleuse auf die Arbeitskleidung gelangt.
Weitere PSA, insbesondere zum Körper-, Hand-, Augen- und Atemschutz, kann erforderlich werden, wenn diese in der Gebrauchsanleitung vorgeschrieben sind. Neue Hilfsmittel, sogenannte „Closed Transfer Systems“, sollen in Zukunft das Einfüllen des konzentrierten Pflanzenschutzmittels in das Pflanzenschutzgerät sicherer machen.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist zum Beispiel das „easy flow system“ der Firma agrotop. Dieses ermöglicht an einfachen Pflanzenschutzgeräten ohne Einspülschleuse das Einfüllen von flüssigen Konzentraten bis 5-Liter-Gebindegröße. Diese Entwicklung wird durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft begrüßt. Die Closed Transfer Systems müssen aber für die Anforderungen aus der Praxis noch weiterentwickelt werden, da bisher kein universelles System verfügbar ist.
Atemschutz bei spezieller AnwendungEs sind vor allem die Bedingungen in weitgehend geschlossenen Räumen (Gewächshäuser, Vorratsschutzlager) und in Raumkulturen sowie spezielle Pflanzenschutzmittel, die einen Atemschutz notwendig machen.
In den Gebrauchsanleitungen der PSM sind die Bezeichnungen der erforderlichen Atemschutzgeräte genau angegeben, so dass der Anwender sie beim Kauf leicht erkennen kann. Die Anwendungsvorschriften der Atemschutzgeräte sind vor dem Einsatz aufmerksam zu lesen und zu befolgen. Je nach Ausbringungsart und den Eigenschaften des Mittels sind verschiedene Atemschutzgeräte vorgeschrieben.
PflanzenschutzkabineEine Standardkabine des Schleppers trägt erfahrungsgemäß, neben zahlreichen weiteren Vorteilen, zur Reduktion der Exposition durch Pflanzenschutzmittel bei und wird deshalb von der SVLFG empfohlen. Dennoch können PSM in geringen Konzentrationen in die Kabine gelangen. Das geschieht meist über die Lüftungsanlage, Fenster oder Türen sowie durch den kontaminierten Anwender selbst. Daher muss sich der Fahrer gegebenenfalls beim Aus bringen von PSM mit einer Standardkabine mit zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vor den Gefahrstoffen schützen. Eine geeignete PSA könnte zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzanzug sowie Atemschutz umfassen.