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15.04.2012 | 11:03 | Unkrautbekämpfung 

Herbizideinsatz auf versiegelten Flächen verboten

Oldenburg - Der Einsatz von Herbiziden auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen und Zufahrten ist strikt verboten.

Versiegelte Fläche
(c) proplanta
Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nur auf Flächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Von gepflasterten oder versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel abgewaschen werden und in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen. Verstöße gegen das Verbot können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Alternativ zu den chemischen Mitteln wird häufiges Fegen mit einem groben Besen oder das Abflämmen mit einem Gasbrennstab empfohlen. (Pp)
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